Hauptamt
Personalausweis, Verlust
Kurzinformationen
Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet,
- den Verlust seines Personalausweises unverzüglich der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen,
- seinen wiederaufgefundenen ungültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben,
- seinen wiederaufgefundenen gültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben, wenn ihm ein neuer Personalausweis ausgestellt worden ist.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Caterina Haendel-Kremp
Zimmer Nr. 12
Karpatenweg 2
(033977) 879-16
(033977) 80613