Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
zum Inhalt
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hauptamt

Personalausweis, Verlust


Kurzinformationen

Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet,

  • den Verlust seines Personalausweises unverzüglich der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen,
  • seinen wiederaufgefundenen ungültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben,
  • seinen wiederaufgefundenen gültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben, wenn ihm ein neuer Personalausweis ausgestellt worden ist.

Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Caterina Haendel-Kremp
Zimmer Nr. 12
Karpatenweg 2
Telefon (033977) 879-16
Telefax (033977) 80613