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Hauptamt

Reisepass, Eintragung von Kindern


Kurzinformationen

Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern ist seit dem 01.November 2007 nicht mehr zulässig.


Beschreibung

Der Kinderreisepass ist in Deutschland ein Pass, der an deutsche Staatsangehörige bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden kann. Er wird mit einem Passbild des Inhabers versehen, selbst bei Neugeborenen. Das Bild muss biometriefähig sein. Reisepässe für Kinder werden bis zum sechsten Lebensjahr ohne Fingerabdrücke ausgestellt.

Er kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem neuen Passbild verlängert werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
  • Schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderpasses
  • Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen der Sorgerechtsbeschluss oder das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Antrag, der von einem oder beiden Elternteilen persönlich unterschrieben werden muss
  • persönliches Erscheinen des Kindes

Fristen

  • Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2- 3 Tage.
  • Er ist 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13,00 Euro, für die Verlängerung 6,00 Euro.


Ansprechpartner

Frau Caterina Haendel-Kremp
Zimmer Nr. 12
Karpatenweg 2
Telefon (033977) 879-16
Telefax (033977) 80613